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Unkrautfrei ohne Reue |
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Auf allen
Flächen, die nicht gärtnerisch oder landwirtschaftlich
genutzt werden, ist der Einsatz von Unkrautvernichtern verboten.
Wie man das lästige Grünzeug zum Beispiel auf Gehwegen
und Plätzen loswerden kann, ohne dem Grundwasser zu schaden
und mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, darüber informiert
das Faltblatt "Unkrautfrei ohne Reue" des Arbeitskreises
Pflanzenschutzmittel-Information.
Neben mechanischen Verfahren, wie Hochdruckreiniger, Fugenkratzer und Stahlbürsten, werden auch thermische Möglichkeiten, bei dem die Unkräuter abgeflämmt werden, vorgestellt. Außerdem gibt es nützliche Tipps, wie beim erlaubten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Garten eine unnötige Belastung des Grundwassers vermieden werden kann. Das Faltblatt kann bestellt werden bei der Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Josef-Wirmer-Straße 3, 53123 Bonn (0228 919140), oder unter www.wasser-und-pflanzenschutz.de heruntergeladen werden. Der Arbeitskreis Pflanzenschutzmittel-Information ist ein Zusammenschluss von Verbänden und Unternehmen der Wasserwirtschaft, des Garten- und Landschaftsbaues, gärtnerischer Handelsverbände, der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, der Verbraucherberatung und verschiedener Umweltbehörden sowie der Pflanzenschutzmittelanbieter. Ziel des Arbeitskreises ist es, den nicht bestimmungsgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verhindern, um damit die Gewässer zu schützen. Juli 2011. Quelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Autor, Redaktion und Verlag sind nicht für die Inhalte externer Webseiten verantwortlich. |
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