Urteilsverkündung in Sachen Online-Durchsuchung

"Nur im Fall existenzieller Bedrohung für ein überragend wichtiges Rechtsgut!"
Am Mittwoch, dem 27. Februar 2008 um 10 Uhr, empfing das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Öffentlichkeit zur "Urteilsverkündung in Sachen 'Online-Durchsuchung'". Das finale Urteil: Online-Durchsuchungen seien prinzipiell zwar erlaubt, jedoch nur im Fall einer existenziellen Bedrohung für ein überragend wichtiges Rechtsgut.


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Zudem wurde zum ersten Mal seit 1983 - damals wurde das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung eingeführt - ein neues Grundrecht definiert: Das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Auslöser für das Verfahren war eine Sammelklage gegen das Verfassungsschutz-Gesetz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen: Dies gestattet die Installation einer Spionagesoftware auf den Computern mutmaßlicher Schwerverbrecher und Terroristen.

Da diese Software dazu geeignet wäre, Passwörter abzufangen, Festplatteninhalte auszulesen, verschlüsselte Gespräche abzufangen, und all dies über das Internet an die ermittelnden Behörden weiterzugeben, etablierte sich der Begriff "Online-Durchsuchung".

Wie sich das Urteil in der Praxis auswirken wird, bleibt abzuwarten. Das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens zumindest - soviel ist bereits klar - wird überarbeitet werden müssen. Die Diskussionen um den "Bundestrojaner" werden hingegen anhalten.

Magnus Kalkuhl, Virus Analyst von Kaspersky Lab: "Auf unsere Arbeit als Antiviren-Unternehmen wird dies keinen Einfluss haben. Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach geäußert, gilt auch weiterhin: Letztlich müsste ein staatlich finanzierter Trojaner mit den gleichen Methoden arbeiten wie die Spyware von Malware-Schreibern - und würde damit mit hoher Wahrscheinlichkeit von unseren proaktiven Schutzmaßnahmen (Code-Heuristik, verhaltensbasierte Heuristik etc.) als potentiell gefährlich gemeldet.

Eine namentliche Einstufung als 'Bundestrojaner' hingegen wäre natürlich nicht möglich, da letztlich nur das Verhalten, nicht aber der Autor eines Trojaners bestimmt werden kann - und es ist unwahrscheinlich, dass die Behörden ein AV-Unternehmen freiwillig mit Mustern ihrer Werkzeuge beliefern."

Über Kaspersky Lab
Kaspersky Lab reagiert im weltweiten Vergleich von Antivirus-Herstellern meist am schnellsten auf IT-Sicherheitsbedrohungen wie Viren, Spyware, Crimeware, Hacker, Phishing-Attacken und Spam. Die Produkte des global agierenden Unternehmens mit Hauptsitz in Moskau haben sich sowohl bei Endkunden als auch bei KMUs, Großunternehmen und im mobilen Umfeld durch ihre erstklassigen Erkennungsraten und minimalen Reaktionszeiten einen Namen gemacht.

Neben den Stand-Alone-Lösungen des Security-Experten ist Kaspersky- Technologie Bestandteil vieler Produkte und Dienstleistungen führender IT-Sicherheitsunternehmen. Mit den Kaspersky Hosted Security Services bietet das Unternehmen darüber hinaus Dienstleistungen im Bereich Malware- und Spam-Schutz sowie Content-Kontrolle für Unternehmen jeder Größe an.


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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe Urteilsverkündung in Sachen Online-Durchsuchung. Foto: Kaspersky Lab
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