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Rückenwind aus der Steckdose Elektroräder sind der Renner |
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Was nach Fahrrad
aussieht, ist rechtlich nicht immer eins: Ab einer
Motorgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h ist ein E-Bike ein
Fahrzeug. Radler müssen hinsichtlich Versicherung und
Führerschein verschiedene Regelungen beachten.
Rad oder Fahrzeug? Sie sind der Renner in den Fahrradläden: E-Bikes. Binnen zwei Jahren stiegen die Verkaufszahlen um 150 Prozent. Doch beim Kauf eines mit batteriebetriebenem Motor ausgestatteten Rads gilt es einiges zu beachten: E-Bike ist nicht gleich E-Bike und auch nicht immer ein Fahrrad. Wird von E-Bikes gesprochen, ist meistens das Pedelec gemeint. Dieses unterstützt den Radler nur, wenn er in die Pedale tritt und bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Im Gegensatz dazu fährt das klassische E-Bike auch ohne Tretunterstützung ? ähnlich wie ein Mofa ? mit einem Gasgriff am Lenker. Rechtlich bestehen Unterschiede. ?Sobald ein Fahrrad mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h ist, gilt es als Fahrzeug und nicht mehr als Fahrrad?, erklärt Fahrradexperte Gunnar Fehlau. Konsequenz: ?Radfahrer, die nach dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Kraftfahrzeugführerschein?, sagt Michael Bokemüller von der AachenMünchener Kraftfahrtabteilung. ?Als Fahrzeug ist das Elektrorad zudem versicherungspflichtig und benötigt ein Mofa-Kennzeichen.? Das klingt kompliziert, bringt aber auch Vorteile: Die Mofa-Haftpflicht lässt sich sehr günstig zu einer Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitern. Straße oder Radweg? Vorsichtig müssen E-Biker auch im Straßenverkehr sein. Ab einer Motorgeschwindigkeit von über 25 km/h muss der Radler die Straße benutzen. Fahrradwege sind für die schnellen E-Bikes nur erlaubt, wenn diese auch für Mofas freigegeben sind. Außerdem ist eine Reifenprofiltiefe von mindestens einem Millimeter Vorschrift. Eine Helmpflicht besteht übrigens nicht. Die rechtliche Einordnung als Fahrrad oder Fahrzeug hat auch Auswirkungen auf die Promillegrenzen: Radfahrer sind mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille absolut fahruntüchtig, Kraftfahrzeugführer schon ab 1,1 Promille. Wer diese kleinen Feinheiten der Elektroräder berücksichtigt, kann den Rückenwind aus der Steckdose voll genießen.
Mai 2011. Quelle: AachenMünchener. Autor, Redaktion und Verlag sind nicht für die Inhalte externer Webseiten verantwortlich. |
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